E-Auto Förderung 2025 in Österreich
Österreich unterstützt den Umstieg auf Elektromobilität vom privaten Kauf über Firmenleasing bis zur eigenen Wallbox. Hier findest du alle relevanten Förderungen 2025 inklusive Voraussetzungen, Fristen und praxistauglichen Hinweisen.
Kurzübersicht 2025
| Kaufprämie privat | bis zu €5.000 (neue BEV/FCV) |
|---|---|
| Kaufprämie Unternehmen | bis zu €2.000 exkl. USt |
| Plug-in-Hybride | nicht förderfähig |
| Wallbox privat | bis zu €600 |
| Wallbox Mehrparteien/Gewerbe | bis zu €1.800 pro Ladepunkt |
| Gebrauchte E-Autos | regionale Boni je nach Bundesland |
| Frist | Fahrzeuge ab 01.01.2025; Fördertöpfe limitiert, früh beantragen |
| Kernvoraussetzungen | Listenpreis privat ≤ €60.000 brutto, Ökostrom, Zulassung auf Antragsteller |
1. Höhe der Förderung
Privatpersonen erhalten beim Kauf eines neuen E-Autos bis zu 5.000 Euro, Unternehmen bis zu 2.000 Euro exklusive Umsatzsteuer. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen. Für private Wallboxen gibt es bis zu 600 Euro, in Mehrparteienhäusern und im Gewerbe bis zu 1.800 Euro pro Ladepunkt. Für gebrauchte E-Autos bieten Bundesländer zusätzliche Boni.
| Förderung | Privatperson | Unternehmen |
|---|---|---|
| Kauf eines neuen E-Autos | bis zu €5.000 | bis zu €2.000 exkl. USt |
| Plug-in-Hybride | keine Förderung | keine Förderung |
| Wallbox privat | bis zu €600 | – |
| Wallbox Mehrparteienhaus/Gewerbe | – | bis zu €1.800 pro Ladepunkt |
| Gebrauchte E-Autos | regionale Förderung möglich | USt-befreit bei Firmenweiterverkauf |
2. Voraussetzungen
Förderfähig sind nur reine Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge. Privat gilt ein Brutto-Listenpreis bis 60.000 Euro, Unternehmen betrachten den Nettopreis. Zulassung auf den Antragsteller und Nutzung von 100 % erneuerbarer Energie sind Pflicht. Plug-in-Hybride sind seit 2023 nicht mehr förderfähig.
3. Antragstellung Schritt für Schritt
Kauf oder Bestellung eines förderfähigen Fahrzeugs, Bestätigung der Förderfähigkeit durch den Händler, Online-Registrierung auf umweltfoerderung.at, Zulassung und Rechnung hochladen. Zulassung und Zahlung müssen auf den Antragsteller lauten. Auszahlung erfolgt meist nach 4–12 Wochen.
4. Vorteile für Unternehmen
Unternehmen profitieren von steuerlichen Vorteilen: keine NoVA, keine motorbezogene Versicherungssteuer, Vorsteuerabzug und 0 € Sachbezug für Dienstwagen. Weiterverkauf nach sechs Monaten kann umsatzsteuerfrei erfolgen. Auch Leasingfahrzeuge sind förderfähig.
5. Förderung für Wallbox und Ladeinfrastruktur
Privathaushalte: bis 600 €. Mehrparteienhäuser und Gewerbe: bis 1.800 € pro Ladepunkt, inklusive Installationskosten. Unternehmen können ebenfalls Zuschüsse für Ladepunkte auf Kundenparkplätzen beantragen.
6. Fristen und Kontingente
Fördertöpfe sind limitiert – Vergabe nach Reihenfolge der vollständigen Anträge. Förderfähig sind nur Fahrzeuge, die ab dem 1. Jänner 2025 zugelassen wurden. Nachträgliche Anträge sind ausgeschlossen.
7. Regionale Zusatzförderungen
Bundesländer bieten zusätzliche Boni: Wien fördert Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen, Oberösterreich betriebliche Ladepunkte, Steiermark ergänzt Klimaschutzprogramme. Häufig 500–1.000 € extra. Lokale Programme prüfen lohnt sich.
8. E-Auto kaufen 2025
Mit Bundeszuschuss, steuerlichen Vorteilen, Wallbox-Förderungen und regionalen Boni ist der Kauf eines Elektroautos 2025 so attraktiv wie nie. Wer die Voraussetzungen erfüllt und rechtzeitig einreicht, spart bares Geld und erleichtert den Umstieg.
E-Auto Förderung 2025 in Österreich
Österreich unterstützt den Umstieg auf Elektromobilität vom privaten Kauf über Firmenleasing bis zur eigenen Wallbox. Hier findest du alle relevanten Förderungen 2025 inklusive Voraussetzungen, Fristen und praxistauglichen Hinweisen.
Kurzübersicht 2025
| Kaufprämie privat | bis zu €5.000 (neue BEV/FCV) |
|---|---|
| Kaufprämie Unternehmen | bis zu €2.000 exkl. USt |
| Plug-in-Hybride | nicht förderfähig |
| Wallbox privat | bis zu €600 |
| Wallbox Mehrparteien/Gewerbe | bis zu €1.800 pro Ladepunkt |
| Gebrauchte E-Autos | regionale Boni je nach Bundesland |
| Frist | Fahrzeuge ab 01.01.2025; Fördertöpfe limitiert, früh beantragen |
| Kernvoraussetzungen | Listenpreis privat ≤ €60.000 brutto, Ökostrom, Zulassung auf Antragsteller |
1. Höhe der Förderung
Privatpersonen erhalten beim Kauf eines neuen E-Autos bis zu 5.000 Euro, Unternehmen bis zu 2.000 Euro exklusive Umsatzsteuer. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen. Für private Wallboxen gibt es bis zu 600 Euro, in Mehrparteienhäusern und im Gewerbe bis zu 1.800 Euro pro Ladepunkt. Für gebrauchte E-Autos bieten Bundesländer zusätzliche Boni.
| Förderung | Privatperson | Unternehmen |
|---|---|---|
| Kauf eines neuen E-Autos | bis zu €5.000 | bis zu €2.000 exkl. USt |
| Plug-in-Hybride | keine Förderung | keine Förderung |
| Wallbox privat | bis zu €600 | – |
| Wallbox Mehrparteienhaus/Gewerbe | – | bis zu €1.800 pro Ladepunkt |
| Gebrauchte E-Autos | regionale Förderung möglich | USt-befreit bei Firmenweiterverkauf |
2. Voraussetzungen
Förderfähig sind nur reine Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge. Privat gilt ein Brutto-Listenpreis bis 60.000 Euro, Unternehmen betrachten den Nettopreis. Zulassung auf den Antragsteller und Nutzung von 100 % erneuerbarer Energie sind Pflicht. Plug-in-Hybride sind seit 2023 nicht mehr förderfähig.
3. Antragstellung Schritt für Schritt
Kauf oder Bestellung eines förderfähigen Fahrzeugs, Bestätigung der Förderfähigkeit durch den Händler, Online-Registrierung auf umweltfoerderung.at, Zulassung und Rechnung hochladen. Zulassung und Zahlung müssen auf den Antragsteller lauten. Auszahlung erfolgt meist nach 4–12 Wochen.
4. Vorteile für Unternehmen
Unternehmen profitieren von steuerlichen Vorteilen: keine NoVA, keine motorbezogene Versicherungssteuer, Vorsteuerabzug und 0 € Sachbezug für Dienstwagen. Weiterverkauf nach sechs Monaten kann umsatzsteuerfrei erfolgen. Auch Leasingfahrzeuge sind förderfähig.
5. Förderung für Wallbox und Ladeinfrastruktur
Privathaushalte: bis 600 €. Mehrparteienhäuser und Gewerbe: bis 1.800 € pro Ladepunkt, inklusive Installationskosten. Unternehmen können ebenfalls Zuschüsse für Ladepunkte auf Kundenparkplätzen beantragen.
6. Fristen und Kontingente
Fördertöpfe sind limitiert – Vergabe nach Reihenfolge der vollständigen Anträge. Förderfähig sind nur Fahrzeuge, die ab dem 1. Jänner 2025 zugelassen wurden. Nachträgliche Anträge sind ausgeschlossen.
7. Regionale Zusatzförderungen
Bundesländer bieten zusätzliche Boni: Wien fördert Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen, Oberösterreich betriebliche Ladepunkte, Steiermark ergänzt Klimaschutzprogramme. Häufig 500–1.000 € extra. Lokale Programme prüfen lohnt sich.
8. E-Auto kaufen 2025
Mit Bundeszuschuss, steuerlichen Vorteilen, Wallbox-Förderungen und regionalen Boni ist der Kauf eines Elektroautos 2025 so attraktiv wie nie. Wer die Voraussetzungen erfüllt und rechtzeitig einreicht, spart bares Geld und erleichtert den Umstieg.
Wenn du weitere Fragen hast und eine Autoberatung brauchst helfe ich dir gerne weiter.